[DE/EN]Pranger Regeln / Pillory Rules

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    Pranger Regeln


    § 1 Zulässigkeit


    (1) Ein Prangereintrag ist nur zulässig, wenn

    1. es sich um einen Betrug handelt (siehe § 2 Begriffsbestimmungen),
    2. die erste Kontaktaufnahme über die Plattform Metin2Downloads stattgefunden hat,
    3. ein Marktplatzeintrag für die gesuchte oder gebotene Leistung erstellt wurde und/oder existiert,
    4. eine Handelsanfrage erstellt worden ist, die Nachvollziehbarkeit des Handels über Discord, Skype oder über die Konversationen gegeben ist (der gesamte Chatverlauf ist zu veröffentlichen) und
    5. der Handelspartner darüber informiert wurde, dass ein Pranger erstellt worden ist.

    (2) Ein Prangereintrag, der nicht die oben genannten Anforderungen erfüllt, ist unzulässig und wird abgewiesen. Der Prangerersteller wird über eine Konversation in Kenntnis gesetzt.


    § 2 Begriffsbestimmungen


    Betrug stellt im Sinne dieser Regeln eine Vermögensschädigung mit Bereicherungsabsicht dar, herbeigeführt durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Versprechen. Bereits der Versuch, eine Betrugshandlung zu begehen, stellt i.S.d. Regeln, einen Betrug dar.


    § 3 Bearbeitungszeit


    Prangereinträge werden binnen einer Woche gesichtet und nach Erfüllung der Anforderungen freigeschaltet.


    § 4 Pflichten des Prangererstellers


    Wie bereits in den Anforderungen genannt, ist der angeprangerte Handelspartner über die Prangererstellung per Konversation zu informieren. Sämtliche Screenshots sind als Dateianhang einzubinden. Externe Imagehoster sind unzulässig. Zudem hat sich der Prangerersteller an das folgende Themenformular zu halten:



    § 5 Pflichten des angeprangerten Handelspartners


    Der angeprangerte Handelspartner hat sich nach der Freischaltung des Prangers binnen 48 Stunden zu den Vorwürfen sachlich zu äußern. Sollte keine Äußerung binnen genannter Frist erfolgen, wird dieses Verhalten als Schuldeingeständnis gewertet und mit einer permanenten Sperre bestraft.

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