Rechtliches zum Einzelunternehmer bzgl. Logo

  • Hey,


    ich hab nen bekannten mit dem ich jetzt bisschen Marketing machen möchte. Sein altes Logo hat unten kleingedruckt noch "INH. Vorname Name" stehen obwohl der Nachname schon im Logo eingearbeitet ist. Er sagte es ist wohl Pflicht, 2011 wurde das bemängelt als das Amt da war. Ich möchte nämlich ein Logo machen wo kein Inhaber kleingedrucktes auf dem Logo vorhanden ist.


    Er hat ein Gewerbe als Einzelunternehmer als Freie KFZ Werkstatt. Das heißt das Logo ist auch auf seinem Gebäude drauf. Gilt sowas nur fürs Gebäude und kann man auf der Homepage, T-Shirts und Visitenkarten ohne Inhaber Designen oder ist das allgemein eigentlich keine Pflicht? Kennt sich da jemand aus?


    Ich habe diesbezüglich nix im internet gefunden ausser das man es wohl nicht bräuchte... wäre mir eine große hilfe wenn jemand rechtsgrundlagen dazu kennt...


    Ich hasse Deutsche Bürokratie...

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